Unter Exhumierung versteht man eine erneute Freilegung des bestatteten Leichnams. Sie wird nur in Sonderfällen und  mit Sonderbewilligungen vorgenommen. Der Ausdruck Umbettung bezeichnet die Verlagerung der Überreste von bestatteten Toten an einen anderen Bestattungsort. Anlässe für Umbettungen sind zum Beispiel die gewünschte Zusammenführung von an verschiedenen Orten bestatteten Familienangehörigen. Eine Umbettung setzt Genehmigungen durch den Friedhofsbetreiber, die Ordnungsbehörde und das Gesundheitsamt voraus. Die Genehmigung wird aber im Allgemeinen nur erteilt, wenn die Umbettung im öffentlichen Interesse liegt, da die Ruhe des Verstorbenen nicht gestört werden soll. Die Bestimmungen sind in der Friedhofsordnung der jeweiligen Friedhofsverwaltung festgelegt.

 

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